Lagerregeln
Ein landesweites Großzeltlager möchte organisiert sein, um für alle gleichermaßen Freude zu garantieren. Daher gelten neben den Spielregeln des Landeszeltlagers 2026 und der Platzordnung des Schwimmbades auch folgende Regeln:
- Auf Veranstaltungen der DLRG-Jugend Hessen sind brandweinhaltige Getränke oder Speisen, die Brandwein in nicht nur geringfügigen Mengen beinhalten untersagt. Bier, Wein, Sekt etc. dürfen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes konsumiert werden.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
- Rauchen dürfen nur Personen über 18 Jahren in gekennzeichneten Raucherbereichen.
- Waffen (z.B. Schusswaffen, Luftgewehre, Schreckschuss- bzw. Luftdruckwaffen, Springmesser, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm, etc.) und illegale Drogen jeglicher Art sind verboten.
- Der Konsum von Cannabis ist ebenfalls während der Veranstaltung untersagt.
- Müll lassen wir nicht arglos liegen. Des Weiteren muss der Müll gemäß den Bestimmungen der dortigen Entsorgungsbetriebe getrennt werden.
- Der Zeltplatz befindet sich inmitten von Wald und Wiesen. Dieser Standort erfordert deshalb einen rücksichtsvollen Umgang mit der Umwelt durch die Zeltenden.
- Sanitäranlagen sind so zu hinterlassen, wie man sie gerne vorfinden möchte. Jede Gliederung hat einen Reinigungsdienst (gemäß Reinigungsplan) anzutreten.
- Nehmt beim Essen Rücksicht aufeinander und spült euer Geschirr.
- Offenes Feuer ist nur an den dafür zugelassenen Lagerfeuerplätzen oder in einer Feuerschale unter Aufsicht und mit genügend Abstand zu Wäldern und Zelten erlaubt.
- Ab 23:00Uhr ist Nachtruhe, d.h. jede:r der schlafen möchte, sollte auch die Möglichkeit haben, dies tun zu können.
- Wir möchten keine Lebensmittel verschwenden! Nehmt euch lieber mehrmals nach, als Essen wegzuwerfen. Es ist genug für alle da.
- Die Betreuenden der Gliederung sind während des gesamten Zeltlagers für ihre Teilnehmenden verantwortlich. Die DLRG-Jugend Hessen haftet in keinem Fall bei Verletzungen der Aufsichtspflicht durch die Gliederungen.
- Den Anweisungen der Projektleitung sowie der Projektgruppenmitglieder und Helfer:innen ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen die oben aufgeführten Regeln (inkl. Spielregeln und Lagerregeln des Zeltplatzes) können gemäß § 10 der Spielregeln des Landeszeltlagers 2024 zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

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