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Veranstaltungen

Helfer:innen-Anmeldung Landesjugendzeltlager 2024 (Nr.: 2024-0031)

Anmeldung für Helfer:innen für das Landesjugendzeltlager 2024

Helfer:innen-Anmeldung Landesjugendzeltlager 2024

Status
zahlreiche freie Plätze vorhanden
Zielgruppe

Helfen kann jede Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren.

ACHTUNG: Helfer:innen können keine Betreuungsfunktion in Ihrer Gliederung wahrnehmen! 

Betreuer:innen der Gliederungen melden sich bitte über den Gliederungslink an. 

Voraussetzungen
(einzureichen bis 08.05.2024)
  • Mindestalter 16 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Unterschriebene Selbsterklärung der DLRG-Jugend Hessen (siehe Downloadbereich der Homepage) zu Beginn der Veranstaltung.
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gem. § 30a BZRG
  • Erklärung: Ich weiß, dass ich als Helfer:in keine Betreuungsfunktion in meiner teilnehmenden Gliederung wahrnehmen kann.
  • Erklärung: Ich weiß, dass es sich hierbei um die Anmeldung als Helfer:in handelt. Ich bin kein:e Betreuer:in der Gliederung.
Inhalt

Ein so großes Zeltlager funktioniert nur, wenn viele Hände mit anpacken, denn zu tun gibt es immer etwas!

Du möchtest uns am Zeltlager als Helfer:in unterstützen?!

Hier findest du alle nötigen Informationen und die Anmeldung. 

 

Veranstalter
DLRG-Jugend Hessen
Verwalter
Projektleitung Landesjugendzeltlager 2024 (Kontakt)
Veranstaltungsort
Zeltplatz Immenhausen, Kesselhaken 23, 34376 Immenhausen
Termin
09.05. 18:00 Uhr bis 12.05.24 11:00 Uhr - Zeltplatz Immenhausen: 34376 Immenhausen, Kesselhaken 23

Meldeschluss
05.05.2024 23:59
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
kostenlos
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Aufgaben als Helfer:in

Als Helfer:in ist es deine Aufgabe, die Projektgruppe bei der Vorbereitung und Durchführung des Zeltlagers zu unterstützen. Hierzu zählen u.a. der Auf- und Abbau, der Materialtransport sowie die Betreuung der Gliederungen vor Ort – bspw. beim Rahmenprogramm in Form von der Durchführung von Workshops oder als Unterstützung am Kiosk.

Helfer:innen können keine Betreuungsfunktion in Ihrer teilnehmenden Gliederung wahrnehmen! 

Teilnahmebeitrag

Helfer:innen zahlen selbstverständlich keinen Teilnahmebeitrag.
Unterbringung und Verpflegung werden von der DLRG-Jugend Hessen übernommen.

Auf- und Abbau

Die Helfer:innen treffen sich bereits am Mittwoch, 08.05.2024 zum Aufbau des Zeltlagers. Hier wird u.a. Material aus dem Landesjugendbüro in Wiesbaden eingeladen und zum Zeltplatz transportiert. Hierfür werden ebenfalls einige Hände benötigt.
Die restlichen Helfer:innen stoßen dann in Immenhausen dazu.

Der Abbau erfolgt teilweise am Sonntag, 12.05.2024 und der Rücktransport am Montag, 13.05.2024.

Freistellung für Berufstätige

Helfer:innen können sich für Ihre Tätigkeit während des Landesjugendzeltlagers vom Beruf freistellen lassen. Somit muss kein Urlaubstag genommen werden.

Hierzu muss ein Antrag auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit nach El HKJGB beim Landesjugendbüro gestellt werden. Den Antrag findet ihr auf der Webseite der DLRG-Jugend Hessen im Downloadbereich oder alternativ hier.

Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Landesjugendbüro (ljb@hessen.dlrg-jugend.de) vorliegen.

Treffen der Helfer:innen zur Vorbereitung

Um die letzten Feinheiten vor dem Zeltlager mit allen Mitwirkenden zu besprechen wird es am Sonntag, 21.04.2024 ein Planungstreffen geben! Eine Einladung mit den entsprechenden Orts- und Zeitangaben wird euch separat zugeschickt. Eine digitale Teilnahme wird auch möglich sein. 

Bitte haltet euch den Tag entsprechend frei. 

Übernachtung

Helfer:innen können in einem separaten Helfer:innen-Zelt oder einem festen Haus übernachten. Alternativ können auch eigene Zelte mitgebracht werden.

Es besteht auch die Möglichkeit bei der eigenen teilnehmenden Gliederung zu schlafen..

Verhalten und Selbsterklärung

Als Helfer:in vertrittst du die DLRG-Jugend Hessen nach außen und fungierst als Vorbild gegenüber Teilnehmer:innen und Dritten. Deshalb sollte dein Verhalten der Rolle als Vorbild gerecht werden.

Es gelten die „Landeszeltlager 2024-Spielregeln“ (AGB) der DLRG-Jugend Hessen, das Leitbild der DLRG-Jugend, sowie die Platzordnung des Zeltplatzes. Darüber hinaus gilt auch die Selbsterklärung der DLRG-Jugend Hessen.

Die Helfer:innen benötigen für ihre Helfer:innen-Tätigkeit ebenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, wie unter Punkt 6 genannt.
Achtung: Da sie als Mitarbeitende der DLRG-Jugend Hessen im Einsatz sind, müssen sie dieses direkt bei der DLRG-Jugend Hessen vorlegen (es darf bei Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein; ggfls. muss ein eine (Neu-)Beantragung bei der Gemeinde erfolgen). Das hierfür benötigte Antragsformular findet sich auf der Homepage der DLRG-Jugend Hessen im Downloadbereich (Link folgt). Die Einsichtnahme in das erweitere Führungszeugnis erfolgt per E-Mail an ljb@hessen.dlrg-jugend.de (DLRG-Mail-Adresse und keine Privatmail hierfür nutzen! Andernfalls sollte der Mail-Anhang verschlüsselt werden).
 

Information zum Datenschutz:
Folgende personenbezogene Daten werden von uns erhoben und verarbeitet: Vorname, Name, Gliederung, Geburtsdatum, Funktion, das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses und Datum der Einsichtnahme.  Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6, Abs. 1, lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 72 a SGB VIII. Wir sehen unsere Verpflichtung auf dieser Basis gesetzlich vorgeschrieben, Einsicht in das Führungszeugnis zu nehmen und geben die Daten nicht an Dritte weiter. Ohne die Einsichtnahme ist eine Tätigkeit auf Landesebene nicht möglich. Die DLRG stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ein Zugriff auf die Daten nur durch befugtes Personal möglich ist. Zusätzlich werden die genannten Daten 6 Monate, nachdem die Tätigkeit beendet ist, für die die Einsichtnahme notwendig war, gelöscht.


Tagsüber gibt es für die Helfer:innen ein Alkoholverbot! Generell verboten sind Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten!

Grobe Verstöße dieser geltenden Ordnungen sowie fahrlässiges oder unangemessenes Verhalten gegenüber Teilnehmer:innen können zum Ausschluss vom Zeltlager – auf eigene Kosten – führen.

Weitere Fragen, Unterstützung und Kontakt

Ihr habt noch Fragen/Anregungen oder benötigt weitere Unterstützung? Dann schreibt jederzeit eine E-Mail an: landeszeltlager@hessen.dlrg-jugend.de.

Weitere Neuerungen und Informationen erhaltet ihr stets auf unserer Homepage oder auch auf  Facebook und Instagram.

 

 

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