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Jugendbildung

Info: ab 1.1.2025 Änderungen bei Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit

Veröffentlicht: 12.12.2024
Autor: Yael Lichtman-Ricker

Lohnkostenerstattung von Arbeitgeber:innen: Antragsstellung ab 1.1.2025 ausschließlich online möglich

Der Hessische Jugendring ist für die Prüfung von Freistellungsanträgen von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit nach HKJGB §42 zuständig. Die Prüfung des Anspruchs von Arbeitgeber:innen auf Lohnkostenerstattung obliegt dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS).Die Antragsstellung zur Kostenerstattung von befürworteten Freistellungen beim HAVS ist ab dem kommenden Jahr nur noch über einen Online-Antrag möglich. Weitere Informationen und der Link zum Antragssystem finden sich hierAnsprechpartner im hjr ist Marco Fatfat.

Weitere Infos zum Thema findet ihr hier unter "Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit".

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