DLRG Landesverband Hessen und DLRG-Jugend Hessen:
Aktuelle Informationen zur Viruserkrankung COVID-19 findest du auf der Homepage des Landesveband Hessen e.V.
Der DLRG Landesverband stellt seinen Lehrgangsbetrieb inkl. der Ausbildungsregionen wegen der aktuellen Entwicklung von COVID-19 mit sofortiger Wirkung bis zunächst 17. August 2020 ein. Die zu den Maßnahmen angemeldeten Teilnehmer werden über die Absage gesondert informiert.
Forum Transfer
Tipps für die Ki- und Ju-Arbeit in der corona-Krise: https://www.forum-transfer.de/handlungsfelder/kinder-und-jugendarbeit.html
Hessischer Jugendring:
Schutz und Hilfeangebote für junge Menschen
Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche, deren Lebensraum derzeit auf das häusliche Umfeld beschränkt ist, wirken sich besonders für diejenigen jungen Menschen aus, die zu Hause von Gewalt betroffen sind. Auf www.kindergesundheit-info.de sind Unterstützungsmöglichkeiten und geplante Maßnahmen für den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt aufgeführt. Oftmals ist auch in örtlichen Fachberatungsstellen trotz der eingeschränkten Möglichkeiten eine telefonische oder digitale Beratung möglich. Bei Verdachtsfällen im Bereich sexueller Missbrauch können bundesweite Adressen am Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym) unter 0800 22 55 530 erfragt werden und sind auf dem www.hilfeportal-missbrauch.de zu finden. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs weist in der aktuellen Situation auf die Online-Beratung für Jugendliche www.nina-info.de/save-me-online hin. Für queere Jugendliche, die Diskriminierung im häuslichen Umfeld erfahren hat die Landesfachstelle Hessen „queere Jugendarbeit“ eine Übersicht über digitale queere Beratungs- und Freizeitangebote in Hessen erstellt. Mehr dazu auf www.queere-jugendarbeit.de.
Umgang mit bereits befürworteten Freistellungen nach §42ff. HKJGB
Beim Ausfall von Maßnahmen, für die bereits eine Befürwortung zur Freistellung nach §42ff. HKJGB beantragt wurde bzw. die Befürwortung bereits ausgestellt wurde, gilt folgendes:
Eine Stornierung der Befürwortung von Freistellungen bei uns sowie beim Hessischen Jugendring ist nicht notwendig.
Allerdings muss der Arbeitgeber über den Wegfall der Maßnahme und somit der Freistellung durch den Arbeitnehmer informiert werden muss.
Auch beim Ausfall einer Maßnahmen gilt das Nachteilsverbot nach §45 HGJGB. Hieraus geht hervor, dass den ehrenamtlich Engagierten durch die Freistellung und somit auch durch die Rücknahme der Freistellung kein Nachteil entstehen darf.
Deutscher Bundesjugendring
Juleica: Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit
Landessportbund Hessen - FAQ zu Corona
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/#c4708